Honorar
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie arbeite ich überwiegend mit Selbstzahler*innen.
Eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist nicht möglich.
In Einzelfällen ist eine teilweise Erstattung über eine private Zusatzversicherung mit dem Leistungsbereich „Heilpraktikerleistungen“ möglich. Bitte klären Sie vor Beginn der Begleitung direkt mit Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme erfolgt.
Ihre Vorteile als Selbstzahler*in:
- bei anstehender Verbeamtung
- bei Krankenkassenwechsel
- dem Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung
Mein Honorar beträgt 90 € pro 60 Minuten.
Die Sitzungen finden in der Regel im Abstand von zwei bis drei Wochen statt. Dieser Rhythmus ist bewusst gewählt. Wir arbeiten vertieft und prozessorientiert – das Erarbeitete darf zwischen den Terminen nachwirken, sich innerlich ordnen und weiterentwickeln. Veränderung geschieht nicht nur in der Sitzung, sondern auch in der Zeit dazwischen.
Meine Begleitung ist häufig zeitlich überschaubar und klar strukturiert. Die Dauer richtet sich nach Ihrem Anliegen und dem jeweiligen Thema. Manche Prozesse benötigen nur wenige Sitzungen, andere eine längere Begleitung.
Bei intensiveren Prozessen oder in akuten Phasen kann der zeitliche Abstand selbstverständlich angepasst werden.
Sofern nicht anders vereinbart, wird das Honorar im Anschluss an die Sitzung in bar beglichen. Selbstverständlich erhalten Sie eine quittierte Rechnung.
Vereinbarte Termine
Ich führe eine reine Bestellpraxis. Vereinbarte Termine sind ausschließlich für Sie reserviert und in der Regel ohne Wartezeit wahrnehmbar.
Damit ich diesen geschützten Rahmen verlässlich anbieten kann, bitte ich um rechtzeitige Mitteilung, falls ein Termin nicht wahrgenommen werden kann.
Terminänderungen
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte spätestens 24 Stunden vorher ab. Dabei zählen nur Werktage (Montag bis Freitag).
Das bedeutet: Für einen Termin am Montag benötige ich Ihre Absage spätestens am Freitag.
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen – unabhängig vom Grund – wird ein Bereitstellungshonorar in Höhe der vereinbarten Sitzungszeit berechnet, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
Verlässlichkeit schafft einen guten Rahmen für unsere gemeinsame Arbeit.